Ich bin Ihr kompetenter Ansprechpartner im Gesellschaftsrecht und berate und vertrete Sie in allen gesellschaftsrechtlichen Sachverhalten: Von der Unternehmensgründung bis zur Auflösung und Liquidation von Gesellschaften. Mit meiner langjährigen Erfahrung im Gesellschaftsrecht habe ich in Köln-Porz und den umliegenden Gemeinden schon zahlreiche Unternehmer, Gesellschafter sowie Vorstände und Geschäftsführer bei gesellschaftsrechtlichen Fragen und Streitigkeiten erfolgreich begleitet und vor Gericht vertreten.

Im Folgenden erhalten Sie einen Überblick über praxisrelevante Bereiche des Gesellschaftsrechts, mit denen ich regelmäßig befasst bin.

Auf der sicheren Seite bei Ihrer Firmengründung

Ich berate Existenzgründer vor, während und nach der Gründung Ihres Unternehmens:

  • Nach Klärung Ihrer wirtschaftlichen Ziele muss die für Sie passende Gesellschaftsform bestimmt werden.

Die Entscheidung für eine bestimmte Rechtsform stellt eine wichtige Grundsteinlegung für Ihr Unternehmen dar. Die Beratung hierzu gehört daher in die Hände eines Spezialisten. Ich prüfe und berate Sie zu den für die Auswahl maßgeblichen Punkte, wie insbesondere

  • die Besteuerung
  • Kapitalaufbringung
  • Rechteverteilung
  • Haftungsfragen

Gemeinsam finden wir so die für Sie passende Gesellschaftsform.

In Betracht kommt eine Personengesellschaft (z.B. GbR, OHG, KG oder eine Partnerschaftsgesellschaft) sowie eine Kapitalgesellschaft (z.B. GmbH, UG, AG).

Eine große Zahl der Unternehmen werden daneben auch von Einzelunternehmern geführt, als e.K. – also eingetragener Kaufmann – oder als Freiberufler in den sogenannten freien Berufen wie etwa Ärzte, Architekten, Apotheker und Unternehmensberater. Der Einzelunternehmer genießt die volle Entscheidungsfreiheit und kann über das Betriebsvermögen frei verfügen. Sein Nachteil ist aber, dass er mit seinem gesamten Betriebs- und Privatvermögen haftet. Dieses Geschäftsrisiko wird i.d.R. mit steigenden Umsätzen immer größer, so dass spätestens dann über einen Wechsel der Rechtsform nachgedacht werden sollte.

Eine in Deutschland häufig gewählte Rechtsform von Unternehmen ist daher die der GmbH, also der Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Voraussetzung hierfür ist ein Stammkapital von mindestens 25.000 €. Für die Gründung muss hiervon die Hälfte eingezahlt werden, also 12.500 €. Das Stammkapital setzt sich aus der Summe der Stammeinlagen zusammen, welche die einzelnen Gesellschafter leisten müssen. Die Einlagen können unterschiedlich hoch sein. Wie der Name schon sagt, wird bei der GmbH die Haftung beschränkt, und zwar auf das Vermögen der GmbH. Die Gesellschafter haften nicht persönlich, sondern nur mit ihren jeweilig geleisteten Einlagen. Ich berate Sie zu allen Fragen rund um die GmbH, kläre Sie über deren Vor- und Nachteile auf und ob eine GmbH für Sie die richtige Rechtsform ist.

  • Gerne prüfe und fertige ich einen auf Ihr Unternehmen optimal zugeschnittenen Gesellschaftsvertrag.

Insbesondere durch den Gesellschaftsvertrag – bei der GmbH auch als „GmbH-Satzung“ bezeichnet – werden die Verhältnisse der Gesellschafter zueinander geregelt. Oft ist es erforderlich, dass der Vertrag schriftlich fixiert und notariell beurkundet wird, so etwa bei der GmbH oder bei einer Aktiengesellschaft.

Außerdem gibt es bei jedem Gesellschaftsvertrag Mindestregelungen, die enthalten sein müssen.

Bei der GmbH sind dies beispielsweise:

  • Name Ihres Unternehmens
  • Sitz der Gesellschaft
  • Unternehmensgegenstand
  • Betrag des Stammkapitals
  • Anzahl und Höhe der Stammeinlagen.

Sind die gesetzlichen Mindeststandards erfüllt, lässt das Gesellschaftsrecht im Übrigen vielfältige Vertragsgestaltungen zu. Neben dem Gesellschaftsvertrag können zusätzliche Verträge sinnvoll werden. So treffen Gesellschafter oftmals weitere Vereinbarungen, die das Innenverhältnis genauer ausgestalten. Hierzu zählen Treuhandverträge, Stimmbindungs- oder Rangrücktrittsverträge.

Zögern Sie bei Vertragsfragen nicht, mich aufzusuchen – eine frühzeitige Regelung hilft, Rechtsunsicherheiten zu vermeiden und Unstimmigkeiten bestmöglich vorzubeugen.

  • Gemeinsam klären wir alle Ihre weiteren Fragen, die in Vorbereitung der Gesellschaftsgründung aufkommen. Gerne übernehme ich für Sie auch die Korrespondenz mit Behörden und Klärung aller Formalitäten im Zuge der Gründung.

Falls eine weitere steuerrechtliche Beratung oder eine notarielle Beurkundung erforderlich ist, profitieren Sie von meinem Netzwerk mit ausgesuchten Partnern. So wird bei Ihrer Gründung nichts dem Zufall überlassen und Sie starten Ihre Unternehmung bestmöglich vorbereitet.

Vertrauen Sie dem Profi bei gesellschaftsrechtlichen Auseinandersetzungen

Im Laufe der Zeit können sich in Bezug auf Mitgesellschafter und Geschäftsführungsorgane Situationen ergeben, in denen es anwaltlicher Beratung und eventuell sogar gerichtlicher Vertretung bedarf. Auch nach jahrzehntelanger erfolgreicher Zusammenarbeit ist niemand vor internen Streitigkeiten gefeit. Ein Gesellschafterstreit kann viele Konsequenzen mit sich bringen. Bei unüberbrückbaren Differenzen erscheint die Trennung vom bisherigen Geschäftspartner manchem Unternehmer schwieriger als die Scheidung einer Ehe.

Doch auch hier gilt, dass es Wege zur außergerichtlichen Klärung des Konflikts gibt. Ein Rechtsstreit vor Gericht sollte möglichst vermieden werden, da dieser meist mehr Zeit und Kapital bindet und womöglich Kunden als Zeugen einbezogen werden, was sich geschäftsschädigend auswirken kann. Lassen Sie sich daher frühzeitig von mir beraten, um Streitigkeiten beizulegen oder Trennungsstrategien zu entwickeln.

In solchen Konfliktfällen prüfe ich für Sie die Rechtslage anhand des Gesellschaftsvertrags, der Gesellschafterbeschlüsse und etwaiger weiterer Vereinbarungen. Zudem berücksichtige ich den bisherigen Verlauf der Auseinandersetzung. So kann ich Ihnen eine Einschätzung zum weiteren Vorgehen sowie Ihren Chancen und Risiken geben.

Ich bereite streitige Gesellschafterversammlungen für Sie vor und berate Sie zu taktischen Überlegungen, etwa zur Kündigung, dem Ausschluss oder Verbleib eines Gesellschafters, zu gütlichen Einigungen und Abfindungszahlungen. Gerne begleite oder vertrete ich Sie bei diesen Versammlungen. Zudem vertrete ich Sie vor Gericht, sollte eine Auseinandersetzung im ordentlichen Verfahren oder im einstweiligen Rechtsschutz erforderlich werden.

Zusammengefasst unterstütze ich Sie bei Ihren gesellschaftsrechtlichen Auseinandersetzungen wie folgt:

  • Erarbeitung von Schlichtungs- und Lösungsstrategien mit dem Ziel einer Fortsetzung der Zusammenarbeit
  • Vorbereitung von Beschlüssen und streitigen Gesellschafterversammlungen, Prüfung bei Anfechtung von Beschlüssen
  • Trennung von Gesellschaftern durch Kündigung, Ausschluss oder Einziehung von Geschäftsanteilen
  • Abberufung oder Amtsniederlegung von Geschäftsführern
  • Durchsetzung oder Abwehr von Ansprüchen, etwa von Abfindungszahlungen
  • Gerichtliche Vertretung, in eiligen Angelegenheiten auch mithilfe einstweiliger Verfügungen.

sowie bei allen weiteren Fragen im Zuge eines Gesellschafterstreits oder –wechsels.

Rückendeckung bei Auflösung und Liquidation von Gesellschaften

Eine Gesellschaft kann aus verschiedenen Gründen wieder beendet werden. Dazu zählen:

  • vertraglich vereinbarter Zeitablauf
  • vertraglich vereinbarte besondere Auflösungsgründe
  • gesetzliche Auflösungsgründe, wie etwa unter bestimmten Voraussetzungen der Tod eines Gesellschafters
  • Insolvenz oder Gewerbeuntersagung.

Das Vorliegen eines Beendigungsgrundes führt aber nicht dazu, dass die Gesellschaft damit tatsächlich sofort endet. Hierfür muss sie zunächst abgewickelt werden. Dies erfolgt durch die sogenannte Liquidation, für die je nach Gesellschaftsform unterschiedliche gesetzliche Regeln gelten. Zur Kennzeichnung, dass sich eine Gesellschaft in der Liquidation befindet, muss sie ab diesem Zeitpunkt mit dem Zusatz „i.L.“ bzw. „in Liquidation“ auftreten.

Erst wenn alle Maßnahmen zur Abwicklung der Gesellschaft erledigt sind, kann die Löschung der Gesellschaft erfolgen. So ist etwa bei einer GmbH der Abschluss der Liquidation zur Eintragung beim Handelsregister anzumelden. Sobald dieser Eintrag erfolgt ist, ist die Gesellschaft zu löschen. Mit dem Eintrag der Löschung im Handelsregister hört die Gesellschaft auf zu existieren.

Meist sind von der Auflösung über die Liquidation bis zur Löschung diverse Fragen zu klären. Um hier unnötige Verzögerungen, Kosten oder gar Rechtsstreitigkeiten zu vermeiden, ist fachkundige Unterstützung durch einen Rechtsanwalt für Gesellschaftsrecht erforderlich. Lassen Sie sich daher frühzeitig von mir beraten. Ich kläre Ihre Rechtsposition und begleite Sie bei der Umsetzung in allen Phasen der Beendigung der Gesellschaft, je nach Konstellation beispielsweise zu folgenden häufig problematischen Punkten:

  • Unstimmigkeiten der verbleibenden Gesellschafter
  • schwebende Geschäfte
  • Forderungen des Finanzamts
  • Sperrjahr von der Auflösung bis zum Erlöschen
  • Löschung der Gesellschaft von Amts wegen
  • Nachtragsliquidation
  • sonstige Auseinandersetzungsprobleme.

Gut beraten in jeder Phase Ihres Unternehmens

Neben den bereits erwähnten Brennpunkten werden auch in Ihrem üblichen Tagesgeschäft immer wieder gesellschaftsrechtliche Fragen zu klären sein. Darüber hinaus werden im Zuge der Ausweitung oder Änderung Ihrer Unternehmenstätigkeit auch neue Themenkreise relevant werden.

So kann anwaltlicher Rat erforderlich werden bei:

  • allen operativen Tätigkeiten, von der ordnungsgemäßen Buchführung bis zu Fragen in Schnittstellenbereichen etwa im Arbeitsrecht, Vertragsrecht oder anderen Rechtsgebieten
  • Haftungsfragen, sowohl der Haftung der Gesellschaft im Außenverhältnis gegenüber Gläubigern, als auch im Innenverhältnis der Gesellschaft zu den Gesellschaftern und umgekehrt
  • Umwandlung oder Umstrukturierung von Gesellschaften
  • Erwerb und Verkauf von Unternehmen oder Beteiligungen einschließlich Risikoprüfung
  • Unternehmensnachfolge

Bei all diesen Fragen stehe ich Ihnen gerne mit Rat und Tat zur Seite.

Wie ersichtlich, erfordert eine erfolgreiche Betreuung im Gesellschaftsrecht weit mehr als allgemeine juristische Kenntnisse. Fundiertes Fachwissen einschließlich der Bezüge zum Handelsrecht, sichere Anwendung der Spezialgesetze (GmbHG, AktG, HGB etc.), ständige Praxis sowie Kenntnis der aktuellen Rechtsprechung sind unabdingbar. Nur so ist gewährleistet, dass Einzelfragen schnell, vorausschauend und umfassend geklärt werden. Und dies stets unter Beachtung der oft komplexen gesellschaftsrechtlichen Zusammenhänge tatsächlicher und rechtlicher Art.

Vertrauen Sie daher bei Ihren gesellschaftsrechtlichen Angelegenheiten meiner langjährigen Expertise.