Ich bin Ihr kompetenter Partner im Arbeitsrecht und berate und vertrete Sie zu allen arbeitsrechtlichen Fragen: Von der Gestaltung von Arbeitsverträgen bis zum Aufhebungsvertrag. Mit meiner langjährigen Erfahrung im Arbeitsrecht habe ich in Köln-Porz und den umliegenden Gemeinden schon zahlreiche arbeitsrechtliche Verfahren erfolgreich begleitet. Mit Verhandlungsgeschick und Durchsetzungskraft kläre ich für meine Mandanten viele Konflikte bereits im Vorfeld einer Gerichtsverhandlung.

Das Arbeitsrecht befindet sich durch ständige Gesetzesänderungen und Neuerungen in der Rechtsprechung, oft in Anpassung an europäisches Recht, in einem steten Wandel. Eine erfolgreiche Betreuung von Mandaten im Arbeitsrecht erfordert weit mehr als allgemeine juristische Fachkenntnis. Fundiertes Wissen und regelmäßige Fortbildung ist gefragt. Vertrauen Sie daher bei Rechtsproblemen im Beruf meinen Fachkenntnissen in allen Bereichen des Arbeitsrechts.

Im Folgenden gebe ich Ihnen einen Überblick über praxisrelevante Bereiche des Arbeitsrechts, mit denen ich regelmäßig befasst bin.

Rückendeckung bei Kündigung und Kündigungsschutz

Es ist geschehen:

  • Sie haben als Arbeitgeber Ihren Mitarbeiter gekündigt

oder aber:

  • Ihnen als Arbeitnehmer wurde gekündigt.

Meist führt dies zu einer Vielzahl von rechtlichen Fragen. Zudem läuft die Frist für eine Kündigungsschutzklage. Ob Sie als Arbeitnehmer gekündigt wurden oder als Arbeitgeber die Kündigung aussprechen müssen und einen Arbeitsprozess erwarten: Spätestens jetzt ist es an der Zeit, anwaltliche Beratung in Anspruch zu nehmen.

Bei mir sind Sie zu allen Fragen des Kündigungsrechts gut aufgehoben:

  • Liegen alle Voraussetzungen vor, um den Arbeitnehmer rechtswirksam zu kündigen?
  • Muss ich die vom Arbeitgeber vorgelegte Änderungskündigung unterzeichnen?
  • Ist die betriebsbedingte Kündigung rechtens?
  • Wurde überhaupt die gesetzliche Kündigungsfrist eingehalten?
  • Wie kann ich gegen eine fristlose Kündigung vorgehen?
  • Welche Chancen bietet in meinem Fall eine Kündigungsschutzklage?
  • Kann ich auf eine Abfindung hoffen und wenn ja, in welcher Höhe?
  • Muss aus Arbeitgebersicht bei der Kündigung nachgebessert werden?

Ich habe langjährige Erfahrung bei der Führung von kündigungsrechtlichen Mandaten sowohl auf Arbeitgeber- als auch auf Arbeitnehmerseite, in der Beratung vor und in Kündigungssituationen und bei der Vertretung in Kündigungsschutzprozessen. Ich kenne die Tricks und Kniffe des Kündigungsrechts und sorge dafür, dass Ihre Rechte gewahrt bleiben.

Auch wenn eine Kündigung rechtlich wirksam und zwischen den Parteien unstreitig ist, gibt es weitere Punkte zur ordnungsgemäßen Abwicklung des Arbeitsverhältnisses zu beachten, einschließlich der Zahlung des Arbeitsentgelts, einer Abfindung und der Erteilung des Arbeitszeugnisses.

Beratung vom Profi zu Aufhebungsvertrag und Abfindungsvereinbarung

Eine andere Möglichkeit der Beendigung eines Arbeitsverhältnisses ist der Aufhebungsvertrag. Hier empfehle ich insbesondere Arbeitnehmern, nicht vorschnell und ungeprüft Aufhebungsvereinbarungen zu unterzeichnen, sondern diese vom Experten überprüfen zu lassen. Der vermeintlich verlockende Aufhebungsvertrag mit Abfindungsangebot kann sich je nach Ausgestaltung und weiterer Berufssituation als äußerst nachteilig erweisen. Zu beachten sind hierbei insbesondere Sperrzeiten und eine Anrechnung beim Arbeitslosengeld sowie die Besteuerung von Abfindungen.
Es sollten schon plausible Gründe vorliegen, warum Sie einem Aufhebungsvertrag zustimmen. Damit die Aufhebungsvereinbarung kein schlechtes Geschäft für Sie darstellt, sollten Sie diese daher unbedingt von einem Rechtsanwalt für Arbeitsrecht überprüfen lassen.

Aufgrund meiner langjährigen Berufspraxis weiß ich, worauf es bei einer Aufhebungsvereinbarung ankommt und wie ich für Sie die höchstmögliche Abfindung erstreiten kann. Darüber hinaus kenne ich aufgrund meines lokalen Bezugs zu Köln-Porz die großen hier ortsansässigen Arbeitgeber und deren Praxis zu Abfindungszahlungen.

Doch auch aus Arbeitgebersicht muss gefragt werden, ob ein Aufhebungsvertrag eine gute Lösung darstellt, was bei der Gestaltung eines Aufhebungsvertrags zu beachten ist und ob und in welcher Höhe eine Abfindung einzubeziehen ist.

Ich gestalte und prüfe Ihren Arbeitsvertrag

Ein Arbeitsverhältnis kann per Handschlag mündlich abgeschlossen werden. Ratsam und üblich ist es jedoch, dass Grundlage einer Einstellung der schriftliche Arbeitsvertrag bildet. Zudem ist der Arbeitgeber nach dem Nachweisgesetz verpflichtet, spätestens einen Monat nach Beginn des Arbeitsverhältnisses die wesentlichen Vertragsbedingungen schriftlich zu fixieren und dem neuen Mitarbeiter auszuhändigen.

Mindestens aufzunehmen sind:

  • der Name und die Anschrift der Vertragsparteien
  • der Beginn des Arbeitsverhältnisses
  • die vorhersehbare Dauer bei befristeten Arbeitsverhältnissen
  • der Arbeitsort
  • eine kurze Beschreibung der zu leistenden Tätigkeit
  • die Zusammensetzung und Höhe des Arbeitsentgelts einschließlich der Zuschläge, Zulagen, Prämien, Sonderzahlungen und anderen Bestandteile der Vergütung sowie deren Fälligkeit
  • die vereinbarte Arbeitszeit
  • die Dauer des Urlaubs
  • die Kündigungsfristen und
  • der Hinweis auf Tarifverträge, Betriebs- und Dienstvereinbarungen, soweit solche auf das Arbeitsverhältnis anzuwenden sind.

Soweit nicht zwingende gesetzliche Vorschriften entgegenstehen, können Arbeitgeber und Arbeitnehmer den Arbeitsvertrag im Übrigen frei gestalten. Allerdings unterliegen auch Arbeitsverträge einer Inhaltskontrolle. Hierzu besteht eine umfangreiche Rechtsprechung der Arbeitsgerichte zu den verschiedenen Vertragsklauseln.

Aufgrund der steten Veränderung der arbeitsgerichtlichen Rechtsprechung ist es aus Arbeitgebersicht dringend erforderlich, die eigenen Arbeitsverträge regelmäßig zu überprüfen. Veraltete Arbeitsverträge, die als Vorlage für neue Arbeitsverhältnisse herangezogen werden, können unzulässige Klauseln enthalten, die vor Gericht keinen Bestand haben.

Die Qualität eines Arbeitsvertrages zeigt sich nicht nur daran, ob die Regelungsinhalte im Streitfall vor Gericht Bestand haben, sondern schon daran, ob die Rechte und Pflichten der Vertragsparteien so klar und verständlich geregelt sind, dass Konflikte erst gar nicht entstehen.

Gleichwohl wahre ich stets den Blick für die rechtlichen Gestaltungsmöglichkeiten im Einzelfall und finde zu einer für Ihre individuelle Situation passende Vertragsgestaltung.

Ebenso prüfe ich Ihren bereits vorhandenen Arbeitsvertrag und kläre Ihre Fragen. Im Falle problematischer oder unwirksamer Klauseln berate ich Sie zu den weiteren Schritten und Alternativen. Eine frühzeitige Beratung schon vor Vertragsschluss kann dazu beitragen, dass etwaigen Konflikten mit dem Vertragspartner von vornherein die Grundlage genommen wird.

Gut beraten bei Abmahnungen

Keine schöne Situation, weder für den Arbeitnehmer noch für den Arbeitgeber: Eine Abmahnung wird ausgesprochen.

  • Doch ist diese überhaupt rechtlich zulässig?
  • Haben Sie als Arbeitgeber die Voraussetzungen, Zeitabläufe und Formalien bedacht?
  • Wie können Sie als Arbeitnehmer gegen eine aus Ihrer Sicht unberechtigte Abmahnung vorgehen?

Ich prüfe für Sie, ob eine Abmahnung im konkreten Einzelfall zulässig ist. Zu beachten ist: Eine Abmahnung ist eine Verwarnung, keine Kündigung – ich berate Sie, wie die Abmahnung in Gesamtschau Ihrer Arbeitssituation zu werten ist und ob es ratsam ist, diese anzunehmen oder rechtlich dagegen vorzugehen.

Ihr Recht beim Arbeitszeugnis

Ein weiteres heikles Thema ist das Arbeitszeugnis. Auch wenn die Erteilung eines Arbeitszeugnisses bei arbeitsgerichtlichen Vergleichen standardmäßig mit aufgenommen wird und man meinen sollte, dass Arbeitgebern die Rechtslage bekannt sein dürfte, kommt es immer wieder zum Streit wegen nicht oder fehlerhaft erteilten Zeugnissen.

Von potentiellen künftigen Arbeitgebern werden regelmäßig vollständige Bewerbungsunterlagen einschließlich aller Arbeitszeugnisse verlangt. Ein Bewerber kann es sich nicht leisten, sich wegen eines fehlenden oder eines zu Unrecht schlechten Zeugnisses schon in der ersten Bewerbungsrunde zu disqualifizieren. Demgemäß haben Arbeitnehmer einen gesetzlichen Anspruch auf Erteilung eines schriftlichen Arbeitszeugnisses, der erforderlichenfalls eingeklagt werden kann. Zudem hat der Arbeitnehmer ein Wahlrecht zwischen einem einfachen und einem qualifizierten Zeugnis. Dabei wird das qualifizierte Zeugnis für Bewerbungen meist bevorzugt, da es über die Mindestangaben hinaus auch eine Leistungs- und Verhaltensbeurteilung enthält. Die Zeugnissprache, die sich in der Praxis unter Arbeitgebern entwickelt hat, muss man bei der Beurteilung eines Zeugnisses beachten. Denn hinter manch wohlwollend klingender Formulierung kann eine negative Bedeutung stehen und das berufliche Fortkommen des ehemaligen Arbeitnehmers erschweren.

Ich kenne die „Geheimcodes“ von Arbeitszeugnissen und verhelfe Ihnen zu Ihrem Recht auf ein wohlwollendes Arbeitszeugnis.

Als Arbeitgeber auf der sicheren Seite

Bei mir sind Sie auch als Führungskraft und Arbeitgeber in guten Händen.

Unternehmen beschäftigen ganze Abteilungen mit Personal- und Arbeitsrechtsfragen. Aber auch kleine Handwerksbetriebe mit wenigen Mitarbeitern werden regelmäßig mit arbeitsrechtlichen Fragen konfrontiert, vom Arbeitsvertrag über Fragen im Zusammenhang mit einer Erkrankung von Arbeitnehmern bis hin zur Beendigung von Arbeitsverhältnissen.

Das Kollektivarbeitsrecht ist auch ein sehr wichtiger Rechtsbereich für Betriebsräte.

Mit meiner Expertise bin ich Ihr kompetenter Ansprechpartner in allen Fragen des Individualarbeitsrechts und darüber hinaus auch im Kollektivarbeitsrecht, insbesondere in folgenden Bereichen:

  • Tarifvertragsrecht
  • Unternehmensmitbestimmung
  • Betriebsverfassungsrecht und
  • arbeitsrechtliches Wettbewerbsrecht

einschließlich Karenzentschädigungen.

Kompetente Beratung für Betriebsräte

Eine besondere Stellung im Arbeitsrecht nehmen Betriebsräte ein. Sie erfüllen eine Doppelfunktion im Betrieb, da sie einerseits die Interessen der Belegschaft gegenüber dem Arbeitgeber vertreten, andererseits aber auch zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer vermitteln. Die Aufgaben sind breit gefächert: Der Betriebsrat verhandelt Betriebsvereinbarungen, überwacht die Einhaltung geltender Vorschriften, hat ein weit reichendes Mitbestimmungsrecht zu arbeitsrechtlichen Entscheidungen im Betrieb, kann selbst Gestaltungsvorschläge einbringen und ist vor jeder Kündigung anzuhören.

All diese Handlungs- und Entscheidungsprozesse setzen eine hohe Rechtskompetenz voraus, die oftmals nur mithilfe eines externen Rechtsexperten vollständig abgedeckt werden kann. Ob es um kooperative Verhandlung mit dem Arbeitgeber, Vermittlung oder um die durchsetzungskräftige Vertretung vor Gericht geht: Profitieren Sie als Betriebsrat von meiner langjährigen Beratungs- und Vertretungspraxis im Betriebsverfassungs- und Mitbestimmungsrecht.

Arbeitsrecht von A bis Z – Ich regele das!

Das Arbeitsrecht umfasst eine Vielzahl rechtlicher Konstellationen, die nicht nur auf der Grundlage zahlreicher gesetzlicher Bestimmungen, sondern auch unter Beachtung einer schnelllebigen arbeitsgerichtlichen Rechtsprechung zu regeln sind. Das Arbeitsrecht stellt damit hohe Anforderungen an Arbeitgeber, die ohne regelmäßige rechtliche Beratung durch einen kompetenten und erfahrenen Arbeitsrechtler kaum zu bewältigen sind.

Gerade im Arbeitsrecht geht es um Erfahrung, Geschwindigkeit und Strategie: Durch meine langjährige Spezialisierung erreiche ich für Sie das bestmögliche Ergebnis: Viele Konflikte zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern lassen sich durch eine transparente Vertragsgestaltung und frühzeitige Beratung und Vermittlung bei Unstimmigkeiten verhindern oder kurzfristig beilegen.

Dennoch sind Arbeitsgerichtsprozesse selten ganz zu vermeiden. Dann kommt es auf eine schnelle und effektive Prozessführung an. Ich kenne die Rechtsprechung des Arbeitsgerichts Köln und des Landesarbeitsgerichts Köln und der jeweiligen Kammern auch zu Einzelfragen, so dass ich Ihre Chancen vor den hier zuständigen Gerichten sehr gut einschätzen kann.

Zu guter Letzt

Im Arbeitsrecht gelten zum Teil sehr kurze Fristen. Daher erhalten Sie bei mir immer kurzfristig einen Termin. Im Erstgespräch prüfe und erläutere ich Ihre rechtlichen Möglichkeiten und welcher Weg für Sie der Beste ist. Im Falle einer weiteren Vertretung habe ich Ihre Fristen und die weiteren Schritte stets fest im Blick.