Herr Rechtsanwalt Torsten Weißenborn ist seit Anfang 1998 als Rechtsanwalt zugelassen. Er hat durch die Teilnahme an den Fachanwaltslehrgängen für Steuerrecht sowie Handels- und Gesellschaftsrecht die besonderen theoretischen Voraussetzungen erworben.

Nach Tätigkeiten in Sozietäten mit zum Teil internationaler Ausrichtung ist Herr Rechtsanwalt Weißenborn seit 2009 wieder in Köln niedergelassen.

Gerne empfange ich Sie in meinen Kanzleiräumen zu einer persönlichen Besprechung. Alternativ können Sie Ihr Anliegen auch telefonisch, per Telefax oder per E-Mail schildern. Sie können auch das Online-Kontaktformular verwenden.